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   BSG, 27.06.2000 - B 2 U 29/99 R   

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https://dejure.org/2000,394
BSG, 27.06.2000 - B 2 U 29/99 R (https://dejure.org/2000,394)
BSG, Entscheidung vom 27.06.2000 - B 2 U 29/99 R (https://dejure.org/2000,394)
BSG, Entscheidung vom 27. Juni 2000 - B 2 U 29/99 R (https://dejure.org/2000,394)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Berufskrankheit - Anerkennung - Parkinson - Zusammenhang - Tri - Vollbeweis

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Keine Anerkennung und Entschädigung der Parkinson-Erkrankung als BK

  • Judicialis

    RVO § 551 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKV Anl 1 Nr. 1302
    Anerkennung der Parkinson-Erkrankung als Berufskrankheit, objektive Beweislast bei Unaufklärbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (275)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 26.01.1978 - 2 RU 27/77

    Verfassungsmäßigkeit - Berufskrankheit - Bezeichnung durch Rechtsverordnung -

    Auszug aus BSG, 27.06.2000 - B 2 U 29/99 R
    In diesem Zusammenhang sei auch klärungsbedürftig, ob die vom LSG zitierte Rechtsprechung des BSG (SozR 2200 § 551 Nr. 10) so zu verstehen sei, daß der Zusammenhang von schädigender Einwirkung und vorhandener Erkrankung nur dann als hinreichend wahrscheinlich anzusehen sei, wenn dies anhand statistisch relevanter Zahlen für eine Vielzahl von typischen Geschehensabläufen bestätigt werden könne.

    Es kann offenbleiben, wie die vom Kläger aufgeworfene Frage, "ob die Rechtsprechung - wie vom LSG benannt (SozR 2200 § 551 Nr. 10) - des BSG so zu verstehen ist, daß bei der Zusammenhangsfrage von schädigender Einwirkung und vorhandener Erkrankung nur dann im Sinne einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit gesprochen werden kann, wenn - wie das LSG meint - anhand 'statistisch relevanter Zahlen' für eine Vielzahl von typischen Geschehensabläufen dies bestätigt werden kann", zu beantworten ist.

  • BSG, 27.03.1958 - 5 RKn 32/56
    Auszug aus BSG, 27.06.2000 - B 2 U 29/99 R
    Denn durch die unbestimmte Bezeichnung von BKen als "Erkrankungen durch ..." will der Verordnungsgeber alle denkbaren Krankheiten zu BKen erklären, die nach den fortschreitenden Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft ursächlich auf die genannten Einwirkungen zurückzuführen sind (vgl BSGE 7, 89, 97; Elster, Berufskrankheitenrecht, 2. Aufl, S 120/1), ohne daß insoweit weitere Einschränkungen gemacht werden.
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus BSG, 27.06.2000 - B 2 U 29/99 R
    Wahrscheinlichkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn bei Abwägung aller Umstände den für den Kausalzusammenhang sprechenden ein deutliches Übergewicht zukommt (vgl BSGE 45, 285, 286 = SozR 2200 § 548 Nr. 38).
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus BSG, 27.06.2000 - B 2 U 29/99 R
    Die dem LSG bei seiner Würdigung vorliegenden Äußerungen von medizinischen Sachverständigen, die hier einen kausalen Zusammenhang - mit unterschiedlicher Begründung - bejahen, gehen nach der Darstellung in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils, die das LSG zugrunde gelegt hat, im Ergebnis von einer - teilweise noch weiter relativierten - Wahrscheinlichkeit aus; keine von ihnen sieht einen solchen Zusammenhang als mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, also iS des Vollbeweises (vgl BSGE 32, 203, 209 = SozR Nr. 15 zu § 1263a RVO aF) nachgewiesen an.
  • LSG Niedersachsen, 22.06.1999 - L 3 U 25/94
    Auszug aus BSG, 27.06.2000 - B 2 U 29/99 R
    ------------------------------------------------------------------ Orientierungssatz zum Urteil des LSG Niedersachsen vom 22.06.1999 - L 3 U 25/94 -: Zur Nichtanerkennung einer Morbus Parkinson-Erkrankung bei einem Stereotypeur und Formvorbereiter, der einer Halogenkohlenwasserstoffexposition ausgesetzt war, als Berufskrankheit gem. BKV Anl 1 Nr. 1302, wenn noch keine epidemiologischen Studien bzgl. der Gruppentypik vorliegen.
  • BSG, 18.08.2004 - B 8 KN 1/03 U R

    Übergangsrecht - ehemaliges DDR-Recht - bundesdeutsches Recht - Berufskrankheit -

    Zum anderen muss die vorliegende Erkrankung konkret-individuell durch entsprechende Einwirkungen wesentlich verursacht bzw verschlimmert worden und diese Einwirkungen müssen wesentlich durch die versicherte Tätigkeit verursacht worden sein (vgl BSG Urteile vom 27. März 1958 - 5 RKn 32/56 - BSGE 7, 89, 97 und vom 27. Juni 2000 - B 2 U 29/99 R - HVBG-INFO 2000, 2811, 2815 mwN).

    bb) Die in der Revisionsbegründung angeführten Urteile des 2. Senats des BSG vom 31. Januar 1984 (2 RU 67/82 - SozSich 1984, RsprNr 3827), vom 27. Juni 2000 (B 2 U 29/99 R - HVBG-INFO 2000, 2811) und vom 4. Juni 2002 (B 2 U 20/01 R, veröffentlicht in JURIS) geben für die Auffassung der Beklagten nichts her.

    In dem Fall, der dem Urteil des 2. Senats vom 27. Juni 2000 (aaO HVBG-INFO 2000, 2811) zu Grunde lag, ging es allerdings nicht - wie hier - um eine BK nach Nr. 2402, sondern um die Anerkennung eines Morbus Parkinson als BK gemäß Nr. 1302 der Anlage 1 zur BKVO ("Erkrankungen durch Halogenkohlenwasserstoffe").

  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 34/99 R

    Berufskrankheit, Tatbestandsmerkmal der Aufgabe aller Tätigkeiten

    Dabei müssen die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen einschließlich deren Art und Ausmaß iS des "Vollbeweises", also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachgewiesen werden, während für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht, der nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen ist, grundsätzlich die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (BSG Urteil vom 27. Juni 2000 - B 2 U 29/99 R - mwN; Brackmann/Krasney, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, SGB VII, 12. Aufl, § 9 RdNrn 22, 23 mwN).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung -

    Dabei müssen die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen einschließlich deren Art und Ausmaß iS des "Vollbeweises", also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachgewiesen werden, während für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht, der nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen ist, grundsätzlich die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (BSG Urteil vom 27. Juni 2000 - B 2 U 29/99 R - = HVBG-Info 2000, 2811 - mwN; Brackmann/Krasney, SGB VII, § 9 RdNrn 22, 23 mwN).
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